Das Deutsche Mietrecht

 

17,04,29

Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Viele perverse Teile des Mietrechts werden mit sozialem Schutz begründet, dienen aber vorwiegend den Asozialen als Schutz gegen anständige Vermieter: denjenigen Leuten also, die sich für ein Haus mühselig abgerackert haben (und immer noch abrackern!) und hoffen, durch Mieteinnahmen z.B. ihre Schulden abzutragen – oder überhaupt die stetigen Kosten eines Hauses zu verringern. – Das sind ganz andere Leute als die Miethaie, die den Menschen eine überteuerte Problembude andrehen. Ich denke, die Miethaie wissen sich durchaus zu behelfen, wie sie einen Assi zügig wieder losbekommen, wenn der die Bude versaut und/oder keine Miete bezahlt. (Genaues weiß ich selbst leider auch nicht – Google stellt sich diesbezüglich tot). Die haben natürlich ihre windigen Rechtsanwälte. Und wenn bei einer Reparatur einem (windigen) Handwerker was schiefläuft ... und dadurch irgendwas wichtiges nicht mehr richtig funktioniert, naja. Will der Assi dann die Miete kürzen, die er eh nicht bezahlt?

Ich vermute, die schlauen Politiker und Juristen rechnen sich Folgendes an 10 Fingern aus: Wenn wir die Assis nicht den anständigen Leuten aufhalsen, dass diese sie erst mal nicht mehr los werden (aufgrund der ‚sozialen‘ Mietgesetzgebung mit Kündigungsschutz bis zum Anschlag), dann haben wir die Assis  selber auf dem Hals und wir müssen denen Quartiere bauen, um die irgendwo unterzukriegen. Und das kostet natürlich Geld, das wir für uns selber viel sinnvoller brauchen. Außerdem müssten wir  dann wegen ‚Unmenschlichkeit‘ die Schelte aller Gutmenschen und Linken einstecken. (Bis jetzt müssen das pauschal lediglich alle privaten Vermieter!) Nein danke! - So war es wohl zur Zeit von Horst-Eberhard-Richters Eulenkopf-Projekt ab 1970 in Gießen (siehe sein Buch “Die Gruppe” von 1971, darin der 3. Teil), was vermutlich mit zu der ‚sozialen‘ Mietrechtsreform unter Willy Brandt geführt hat (Wohnraumkündigungsschutzgesetz 1971 und 1974). Die Assis (oder solche, die dafür gehalten wurden) sollten nicht mehr konzentriert mit entsprechender Diskriminierung in irgendwelchen ‘sozialen Brennpunkten’ (bei der Normalbevölkerung als “Asozialensiedlungen” bezeichnet) untergebracht werden (in weitgehend demolierungs-resistenten Betonräumen ohne Bodenbelag und Verputz, mit Stahltüren als Eingangstür), sondern (wie ich vermute) nach dem italienischen Psychiatrie-Modell möglichst unter der normalen Bevölkerung verteilt werden. - Als ob durch solche gutgemeinten Projekte die  keineswegs nur sehr geringfügige Produktionsrate von asozialen und/oder psychisch deformierten Individuen in einer entfremdeten Gesellschaft aufgehoben oder wenigstens nachhaltig behindert werden könnte.

Schlaue Politiker denken offenbar: irgendeine dumme Sau unter den Privatvermietern findet sich immer, die dann doch noch so einen armen, von (vorigen) Vermietern gequälten, Assi aufnimmt. Dann wäre dieses Problem erst mal wieder vom Tisch. Und irgendwelche christlich oder sozialistisch denkenden naiven Gutmenschen unter den Politikern assistieren dabei ihren schlauen Kollegen.

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Witzig ist ja auch, dass sich eine Menge linke Leute beklagen, dass nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht – und machen dafür ‚die Investoren‘ verantwortlich. Die bauen nämlich offenbar nur noch teuren Wohnraum. Und die Stadt weigert sich anscheinend, selber billigen Wohnraum auf die ‚Grüne Wiese‘ zu stellen.

Gut: aber jeder Investor, der nicht partout miethai-mäßig drauf sein will, müsste doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er bei dem gegebenen Mietrecht billigen Wohnraum anbieten würde – also jedenfalls auch für jede Menge Assis. Der würde  sich doch unendlich viele unendlich teure juristische Probleme einhandeln, sofern er sich gesetzeskonform verhält!

Mit anderen Worten: nach meiner Ansicht ist an der gegenwärtigen Wohnungsmisere das Asozialen-freundliche deutsche Mietrecht schuld. Wenn klar wäre: jemand bezahlt nicht, dann aber ganz schnell raus (natürlich notfalls mit Hilfe der Polizei!). Oder wenn klar wäre, der Mieter verhält sich gegen vereinbarte (plausible) Regeln, dann ebenfalls nix wie raus.

Wenn dies beides klar wäre – dann wären erstens viele Mieter von vornherein anständiger gegenüber den Vermietern und zweitens könnte ein Vermieter gelassen auf den nächsten Mieter/die nächste Mieterin warten. – Und natürlich müssten Mietschulden rigoros eingetrieben werden können bzw. wären kein Bagatell-Delikt.

Ein einfacher privater Vermieter bräuchte also wesentlich weniger Sorgen aufzuwenden für die Frage: „Welchen Vogel hole ich mir demnächst ins Haus?“ „Welche mögliche Gefahr kommt da auf mich zu?“, “Überlebe ich einen Assi überhaupt noch mit meiner Herzkrankheit?”, „Wie kann ich mich dagegen überhaupt (vorzeitig) wappnen?“

Natürlich gibt es immer noch genügend Naivlinge unter den treuherzigen Privatvermietern, die in die weit geöffnete Vermieterfalle reintapsen und sich irgendwann in einem schweren Kuddelmuddel wiederfinden. Davon zeugt z.B. das folgende Forum https://www.facebook.com/groups/vermieter.gegen.mietnomaden/

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In diesem Zusammenhang möchte ich als Beispiel für das hier gesagte auf den schlauen Politiker-Schachzug der SPD-Grünen-Regierung von 2001 gegen die Vermieter hinweisen. Offenbar wurde ‚sozialer‘-weise erkannt, dass die Vermieter ja noch eine Lücke des Gesetzes ausnutzen, um ihrer Assi-Falle zu entgehen. Nämlich indem diese Zeitmietverträge über (in der Regel) 1 Jahr Dauer abschlossen. Es ist ja klar, in solch einer Probezeit kann man wahrscheinlich recht gut erkennen, um welche Art von Mieter es sich handelt. Ob der/die ein Assi ist oder nicht. Wenn nicht, dann verlängert man einfach fristlos oder für ein weiteres Jahr das Mietverhältnis.

Nein, nein, nicht mit uns! – war wohl die Devise von SPD-Justiz-Ministerin Herta Däubler-Gmelin: Zeitmietverträge nur noch mit ganz klarer Begründung weshalb, z.B. wer genau am Ende des Jahres stattdessen dort einziehen soll. Ansonsten: vergisses. (Siehe Kritik dazu: Deutscher Bundestag unter C)

<Seit dem 1. September 2001 gilt: Mietverträge mit festen Laufzeiten sind nur noch möglich, wenn der Grund für das geplante Ende – etwa Eigenbedarf des Vermieters – schon bei Abschluss im Vertrag festgeschrieben wird. Ohne solche Klauseln kommt unabhängig von der Wortwahl ein unbefristeter Vertrag zu Stande, den der Mieter jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen kann.> (Aus: Focus-Money Nr. 46, 2002). Zu ergänzen wäre: Der Mieter kann das problemlos, nicht aber der Vermieter! Letzterer braucht einen äußerst triftigen Grund, sonst darf der gar nicht von sich aus kündigen.